Förderbeiträge durch den Kanton Bern



Grundsätze der revidierten kantonalen Energie-Gesetzgebung:

  • Der Gesamt-Wärmebdarf in Gebäuden soll bis 2035 um 20% reduziert werden
  • Der Wärme- und Strombedarf ist möglichst mit CO2-neutralen, erneuerbaren Energien zu decken



Alles Wissenswerte zum Thema Förderbeitrag: