Förderbeiträge durch den Kanton Bern
Grundsätze der revidierten kantonalen Energie-Gesetzgebung:
- Der Gesamt-Wärmebdarf in Gebäuden soll bis 2035 um 20% reduziert werden
- Der Wärme- und Strombedarf ist möglichst mit CO2-neutralen, erneuerbaren Energien zu decken
Alles Wissenswerte zum Thema Förderbeitrag: